Sitzung: 04.02.2014 Gemeinderat
Vorlage: 01/014/0015
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf vom 25.11.2013 und legt folgendes fest:
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese Ergänzungssatzung,
das sich nach § 34 Abs. 5 und 6 BauGB richtet, weiterzuführen. Es ist dabei das
vereinfachte Verfahren nach § 13 Nr. 2 und 3 BauGB entsprechend anzuwenden.
Hierzu wird folgendes festgelegt:
Es ist
·
von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abzusehen,
·
die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen,
·
die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.