Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf vom 25.11.2013 und legt folgendes fest:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese Ergänzungssatzung, das sich nach § 34 Abs. 5 und 6 BauGB richtet, weiterzuführen. Es ist dabei das vereinfachte Verfahren nach § 13 Nr. 2 und 3 BauGB entsprechend anzuwenden. Hierzu wird folgendes festgelegt:

 

Es ist

·         von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen,

·         die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen,

·         die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.