Beschluss:

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die beteiligten Architekten und Ingenieure für den Hochbau für die Umplanung mit der Wiederholung der Leistungsphase 2 auf der Grundlage der bestehenden Verträge zu beauftragen. Die Auftragnehmer erhalten die Vorgabe, die Obergrenze in Höhe von 10 Mio Euro brutto einzuhalten. Grundlage für die Umplanung ist das Raum- und Funktionsprogramm der bisherigen, bereits überarbeiteten Vorplanung (zzgl. kleiner Proberaum für den Musikverein).

  2. Des Weiteren wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, alle betroffenen Flurstücke der Gemarkung Denklingen zu erwerben. Betroffen sind die Flurstücke, für die ein Vorvertrag mit einem Ankaufsrecht der Gemeinde Denklingen besteht. Außerdem sind sie Bestandteil des aktuellen Entwurfes des maßgebenden Bebauungsplans. Hierfür sind Ausgaben im Haushaltsplan in Höhe von 1,59 Mio Euro vorgesehen. 

 


 

Vor der Abstimmung beschloss der Gemeinderat mit 14 : 0 Stimmen, dass die beiden Punkte getrennt voneinander zur Abstimmung aufzurufen sind.

 

Beide Abstimmungen endeten dann mit 13 : 1 Stimmen für die jeweilige Annahme des Vorschlages zum Beschluss.