Beschluss:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 vom 12.09.2017 wurde durch Herrn Merkle bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

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