Sitzung: 25.10.2017 Gemeinderat
Vorlage: 01/2017/0983
Beschluss:
Der Gemeinderat beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes für die Wahl des Ersten Bürgermeisters am 14.01.2018 nebst eventueller Stichwahl am 28.01.2018 folgende Wahlleiter:
- Wahlleiter: Geschäftsleitenden Beamten Johann Hartmann
- Stellvertreter des Wahlleiters: Zweiter Bürgermeister Norbert Walter