Beschluss:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 vom 08.12.2014 wurde durch Herrn Horber bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Abschlussbild2013 (2)