Beschluss:

 

Das Bürgerbegehren ist zulässig. Der diesbezügliche Bürgerentscheid ist am Sonntag, 04.05.2014 durchzuführen. Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost, berufen.