Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet mit dem Namen „Vereinsheim am Forchet“. Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend rot umrandet dargestellt:

 

SKMBT_C36414012817060_0001

 

 

Es ist beabsichtigt, ein Vereinsheim zuzulassen. Mit den Planarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.