Beschluss:

 

Die Dienstaufwandsentschädigung wird gemäß rechtlicher Vorgabe für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen („Repräsentationsverpflichtungen“) zusätzlich zum Gehalt gewährt.

 

Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:

 

I.

 

Es wird die persönliche Beteiligung des ersten Bürgermeisters Andreas Braunegger für diesen Beschluss festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis 10 : 0

 

Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.

 

II.

 

Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung gemäß Art. 46 KWBG für den ersten Bürgermeister beträgt ab Beginn seiner Amtszeit monatlich 749,72 €.

 

Abstimmungsergebnis 10 : 0