Sitzung: 17.01.2018 Gemeinderat
Vorlage: 01/2018/1045
Beschluss:
Die Dienstaufwandsentschädigung wird gemäß rechtlicher Vorgabe für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen („Repräsentationsverpflichtungen“) zusätzlich zum Gehalt gewährt.
Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:
I.
Es wird die persönliche Beteiligung des ersten Bürgermeisters Andreas Braunegger für diesen Beschluss festgestellt.
Abstimmungsergebnis 10 : 0
Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.
II.
Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung gemäß Art. 46 KWBG für den ersten Bürgermeister beträgt ab Beginn seiner Amtszeit monatlich 749,72 €.
Abstimmungsergebnis 10 : 0