Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben des Herrn Michael Schaeufl vom 19.01.2018 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Nichtannahme des Amtes festgestellt wird; außerdem wird entschieden, dass Herr Josef Müller, Weihertalstraße 22, 86920 Dienhausen als Listennachfolger nachrücken wird.