Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben des Herrn Josef Müller vom 05.02.2018 und beschließt, dass gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Nichtannahme des Amtes festgestellt wird; außerdem wird entschieden, dass Herr Christian Hefele, Neuwäldleweg 20, 86920 Dienhausen als Listennachfolger nachrücken wird.