Sitzung: 25.04.2018 Gemeinderat
Vorlage: 01/2018/1105
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Obstwiese“ zum ersten Mal zu ändern.
Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Baugebietes „ An den Linden“ und nordöstlich der Leederer Straße (Kreisstraße LL 16). Er ist nachfolgend farbig dargestellt:
In der Änderung werden die Geländehöhen festgesetzt.
Diese Geländehöhen, als maßgebliche Geländeoberfläche sind
- für die Bestimmung der Wandhöhe i. S. d. Art. 6 Abs. 4 und 9 BayBG
- für die Grenzverläufe zu den Nachbargrundstücken um Höhenunterschiede anzugleichen
erforderlich.
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen – Lengenfeld, beauftragt.
Ein Planungskonzept liegt vor.
Da diese Änderungen
die Grundzüge der Planung nicht berühren werden, wird die Verwaltung beauftragt
ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.
Dabei
ist
-
von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 abzusehen,
-
der
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener
Frist zu geben,
-
den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Des Weiteren ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt
bleiben können.