Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die dieser Beschlussvorlage beiliegende Vorplanung und Kostenschätzung (Anteil Gemeinde Denklingen: 1.040.264,37 Euro) und stimmt folgender weiterer Vorgehensweise zu:

 

  1. Es ist mit den Holzapfel Architekten aus Epfach ein Architektenvertrag über die weiteren Leistungsphasen gemäß HOAI zur Realisierung des Projektes abzuschließen. Dieser Architektenvertrag beinhaltet als Auftraggeber die Grundstücksgemeinschaft Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG / Gemeinde Denklingen. Es ist dabei sinnvoll, die Freiflächenplanung (Außenanlagen) mit aufzunehmen. Wie dann die anderen Fachplaner (Statik, Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, etc.) gefunden werden können, ist in Zusammenarbeit mit dem Gebäudearchitekten zu eruieren.

  2. Es ist ein notarieller Vertrag über die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung abzuschließen. Grundlage hierfür wird eine noch zu beantragende Abgeschlossenheitsbescheinigung sein. Neben dem Gemeinschafts- und Sondereigentum werden dort auch besondere Nutzungsrechte und vor allem Kostenaufteilung bei den Investitionen und bei den Betriebs- und Unterhaltskosten geregelt. Dabei werden auch die bisher diesbezüglich entstandenen Kosten berücksichtigt.

  3. Es wird ein Mietvertrag mit Frau Neumann abgeschlossen.

  4. Sämtliche Verträge sind dem Gemeinderat vor dem Inkrafttreten zur Genehmigung vorzulegen.