Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Planung mit Stand 18.06.2018.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostenberechnung einverstanden und gibt sie frei.

 

Das planende Ingenieurbüro wird beauftragt, die Leistungsphasen gemäß vorliegendem Ingenieurvertrag bis inkl. Ausschreibung zügig voranzutreiben. Um Kosten sparen zu können, wird bezüglich der Ausschreibung festgelegt, dass eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen ist und dass der Auftragnehmer 1 Jahr nach Auftragsvergabe Zeit haben soll, die Ausführung durchzuführen.

 

Des Weiteren stellt der Gemeinderat fest, dass parallel dazu die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Bodendenkmalpflege/Römerzeit) zu beantragen ist.