Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Verordnung:

 

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

 

 

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Verordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung der Gemeinde Denklingen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 03.02.2010 wird wie folgt geändert:

 

1.    In Anlage 1, Gruppe B wird ergänzend die Ortsstraße „Egart“ aufgenommen.

2.    In Anlage 1, Gruppe C wird ergänzend die Ortsstraße „An der Obstwiese“ aufgenommen.

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 01.09.2018 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Andreas Braunegger

Erster Bürgermeister