Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung der ersten Änderung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.07.2018, als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.