Sitzung: 12.09.2018 Gemeinderat
Vorlage: 01/2018/1175
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn die geplante Bebauung eine GRZ von
0,35 (Hauptgebäude inkl. Garagen) nicht übersteigt und das Dachgeschoss des
Dreifamilienhauses nicht als Vollgeschoss errichtet wird.