Sitzung: 10.10.2018 Gemeinderat
Vorlage: 01/2018/1204
Beschluss:
Die
Zulässigkeit des Bauvorhabens ist durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um
ein zulässiges Vorhaben handelt.