Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Vertrag über die Verpachtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, wie beiliegend dargestellt, abzuschließen. Vorher sind die im Vertragsentwurf gelb markierten offenen Punkten abzuklären, insbesondere die monatliche Gebühr.