Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Vertrag über die Verpachtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, wie beiliegend dargestellt, abzuschließen. 

 

 


Gleichzeitig besteht Einvernehmen im Gemeinderat, dass ein Leerrohr für einen späteren Stromanschluss für eine Ladesäule einzubringen ist.