Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 12.12.2013 und der Begründung vom 12.12.2013 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.