Beschluss:

 

Der Gewinn in Höhe von EUR 83.202,14 des Jahres 2017 des Betriebs gewerblicher Art „Wasserversorgung“ wird den Rücklagen für die Ansammlung von Bauvorhaben, insbesondere Erneuerung der Versorgungsanlagen zugeführt. Die Maßnahmen sind im Haushaltsplan entsprechend veranschlagt.