Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt was folgt:

Betreff: Ortsstraße „Egart“

Die noch nicht gewidmete Ortsstraße „Egart“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern soll gewidmet werden. Die Ortsstraße besteht aus den Fl.Nrn. 2522 und 2524/4 Gemarkung Denklingen und beginnt an der Kreisstraße LL 17 bei Fl.Nr. 2514 (0,000) der Gemarkung Denklingen und endet an der Fl.Nr. 2525 (0,139) der Gemarkung Denklingen. Die Ortsstraße „Egart“ beinhaltet außerdem eine Stichstraße.

Die Stichstraße  beginnt an der Einmündung von Fl.Nr. 2522 zwischen den Fl.Nrn. 2522/2 und 2522/4 (0,000) und endet auf Fl.Nr. 2524/5 bei Fl.Nr. 2523 zwischen Fl.Nrn. 2524 und 2524/1 (0,113);

 

Begründung: Die Straße „Egart“ mit ihrer Stichstraße wurde im Rahmen der Neuanlage des Gewerbegebietes „Egart“ neu angelegt.