Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom Baugrundgutachten Projekt-Nr. 9976 02 vom 20.02.2015 der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, von der schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M129763/01 sowie von der Anpassung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung an den Planstand März 2019, Bericht Nr. M129763/08 der Müller-BBM GmbH.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 11.04.2019. Er stellt dabei fest, dass wegen der Saalverbreiterung um 2 m bei alle nach Süden folgenden Anlagen dies ebenfalls vor Auslegung zu berücksichtigen ist.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ in der Fassung vom 11.04.2019 nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.