Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Hinterberg“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend schwarz umrandet dargestellt:

 

 

Es ist beabsichtigt eine Wohnbebauung zuzulassen. Mit den Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die Planungsarbeiten für den Grünordnungsplan wird an das Ingenieurbüro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee vergeben.