Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom Baugrundgutachten Projekt-Nr. 9976 02 vom 20.02.2015 der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, von der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung, Bericht Nr. M129763/01 sowie von der Anpassung der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung an den Planstand März 2019, Bericht Nr. M129763/08 der Müller-BBM GmbH.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 06.05.2019.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ in der Fassung vom 06.05.2019 nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.