Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass alle gemäß beiliegender Beteiligtenliste, soweit noch nicht geschehen, beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros mit den vereinbarten HOAI-Leistungen bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu beauftragen sind. Beim Gebäudeplaner gilt das dabei für den vorliegenden ursprünglichen Architektenvertrag.