Sitzung: 16.05.2019 Gemeinderat
Vorlage: 01/2019/1376
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass alle gemäß beiliegender Beteiligtenliste, soweit noch nicht geschehen, beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros mit den vereinbarten HOAI-Leistungen bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu beauftragen sind. Beim Gebäudeplaner gilt das dabei für den vorliegenden ursprünglichen Architektenvertrag.