Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Egart“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend rot umrandet dargestellt:

 

 

Es ist beabsichtigt gewerbliche Bebauung zuzulassen. Mit den Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die Planungsarbeiten für den Grünordnungsplan wurden an das Ingenieurbüro Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee vergeben.