Beschluss:

 

Der redaktionell überarbeitete Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.06.2019 nebst Begründung und Umweltbericht sowie den Anhängen und Anlagen wird gebilligt.

Der redaktionell überarbeitete Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 05.06.2019 wird festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 und § 203 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 ZustVBau beim Landratsamt Landsberg am Lech einzureichen.