Beschluss:

 

Der Gemeinderat beruft gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes für die Gemeinderatswahl am 15.03.2020 folgende Wahlleiter:

 

  • Wahlleiter: Geschäftsleitender Beamter Johann Hartmann
  • Stellvertreter des Wahlleiters: Erster Bürgermeister Andreas Braunegger