Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

 


 

Vor der Abstimmung wurde die persönliche Beteiligung des Markus Sporer festgestellt.

 

            Abstimmungsergebnis 9 : 1

 

            Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten getroffen.