Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Planungsunterlagen.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung nebst Kostendarstellung einverstanden und gibt sie frei.

 

Das planende Ingenieurbüro wird beauftragt, die Leistungsphasen gemäß vorliegendem Ingenieurvertrag bis inkl. „Mitwirken bei der Vergabe“ (Leistungsphase 7) so auszuführen, dass die Angebotseröffnung möglichst bald erfolgen kann.