Beschluss:

 

Der Verbandsvorsitzende Andreas Braunegger wird beauftragt, nach Abschluss der Ausschreibung demjenigen Anbieter den Auftrag für die nächsten Jahre zu erteilen, der nach dem Vergaberecht mit dem Auftrag betraut werden muss. Die Verbandsversammlung stellt fest, dass dieser neue Auftrag solange gilt, bis ihn jemand kündigt. Für den Auftraggeber tritt vor allem dann dieser Fall ein, sobald die Preise erhöht werden sollen.