Beschluss:

 

Im Rahmen der Beantragung von Fördermittel nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Oberbayern bestätigt der Gemeinderat, dass die achtgruppige Kindertagesstätte auf dem Flurstück „Hauptstraße 29“ in Art und Umfang der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Unterlagen (Beschreibung des Vorhabens, Planunterlagen, Planaufstellung, Kostenschätzung, etc.) zu errichten ist.