Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom beiliegenden geänderten Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2019 inkl. Begründung in der Fassung vom 10.12.2019, dem geotechnischen Bericht, Projekt-Nr. 1234.19 vom 28.11.2019 der Geotechnikum Ingenieurgesellschaft mbH sowie den Lageplanausschnitten und Straßenquerschnitten für die Erschließung des Baugebietes „Hinterberg“

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2019 inkl. Begründung in der Fassung vom 10.12.2019.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hinterberg“ in der Fassung vom 10.12.2019 nebst Begründung in der Fassung vom 10.12.2019 sowie die o.g. beiliegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Nach § 13 b BauGB i.V. mit § 13 kann gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, absehen werden.