Sitzung: 04.03.2020 Gemeinderat
Vorlage: 01/2020/1596
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Ebenfalls wird das Einvernehmen zu
Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Sollte wider Erwarten das
Landratsamt Landsberg am Lech ein Bebauungsplanänderungsverfahren fordern, wird
auch dieses durchgeführt.
Des
Weiteren stimmt der Gemeinderat folgendem Vertrag zu:
- N a c h t r a g
zum
Mietvertrag
vom
15.04. / 25.04.2019
zwischen
Gemeinde Denklingen
Hauptstr. 23
86920 Denklingen
-
nachfolgend „Vermieter" genannt -
und
DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Gartenstraße 217
48147 Münster
Ust-Id: DE 813427490
-
nachfolgend „DFMG“ genannt -
mit ihrer Regionalvertretung
DFMG Deutsche Funkturm GmbH
Dingolfinger Str. 1 - 11
81673 München
-
als Ansprechpartner -
Oben
genannter Vertrag wird wie folgt geändert:
- Die in §2.2. festgelegte maximale Höhe des
freistehenden Antennenträgers wir von bisher 26m auf maximal 28m Höhe
geändert.
- Die Anlage 1 zu o.g. Vertrag wird mit diesem
Nachtrag aufgehoben und durch die Anlage 1 zu diesem Nachtrag ersetzt.
Dieser
Nachtrag wird zweifach gefertigt. Der Vermieter und die DFMG erhalten je eine
Ausfertigung.
Denklingen,
den München, den
Andreas
Braunegger, DFMG
Deutsche Funkturm GmbH
1.
Bürgermeister -
Regionalvertretung München -
Name(n) in Druckbuchstaben
Anlagen
Anlage
1 Planunterlagen zu den Mietflächen
Mietfläche DFMG 10m x 6m