Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Ebenfalls wird das Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Sollte wider Erwarten das Landratsamt Landsberg am Lech ein Bebauungsplanänderungsverfahren fordern, wird auch dieses durchgeführt.

 

Des Weiteren stimmt der Gemeinderat folgendem Vertrag zu:

 

 

 

  1. N a c h t r a g

    zum
    Mietvertrag

vom

15.04. / 25.04.2019

 

zwischen

 

Gemeinde Denklingen

Hauptstr. 23

86920 Denklingen

 

 

- nachfolgend „Vermieter" genannt -

 

und

 

DFMG Deutsche Funkturm GmbH

Gartenstraße 217

48147 Münster

Ust-Id: DE 813427490

 

- nachfolgend „DFMG“ genannt -

 

mit ihrer Regionalvertretung

 DFMG Deutsche Funkturm GmbH

Dingolfinger Str. 1 - 11

81673 München

 

- als Ansprechpartner -

 

Oben genannter Vertrag wird wie folgt geändert:

  1. Die in §2.2. festgelegte maximale Höhe des freistehenden Antennenträgers wir von bisher 26m auf maximal 28m Höhe geändert.
  2. Die Anlage 1 zu o.g. Vertrag wird mit diesem Nachtrag aufgehoben und durch die Anlage 1 zu diesem Nachtrag ersetzt.

 

Dieser Nachtrag wird zweifach gefertigt. Der Vermieter und die DFMG erhalten je eine Ausfertigung.

 

Denklingen, den                               München, den

 

 

                                               

Andreas Braunegger,                    DFMG Deutsche Funkturm GmbH          

1. Bürgermeister             - Regionalvertretung München -

 

                                              

                Name(n) in Druckbuchstaben

               

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 Planunterlagen zu den Mietflächen

 

 

Mietfläche DFMG 10m x 6m