Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass alle gemäß beiliegender Beteiligtenliste beauftragten Architekten- und Ingenieurbüros mit den vereinbarten HOAI-Leistungen mit den Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen sind.