Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2020. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. 

 

Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen

 

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 05.06.2017, wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 0,91 € pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister