Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt dieses Protokoll.

 

Hinweis: Dieses Protokoll wird vom neuen Gemeinderat genehmigt. Jedoch gilt für diesen speziellen Fall nicht das Verbot der Stimmenthaltung, da ein ausreichender Entschuldigungsgrund vorliegt (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 GO). Die neuen Gemeinderatsmitglieder können, müssen sich aber nicht an der Abstimmung beteiligen.

 


1 Gemeinderatsmitglied enthielt sich der Stimme.