Sitzung: 06.05.2020 Gemeinderat
Vorlage: 01/2020/1660
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt dieses Protokoll.
Hinweis: Dieses Protokoll wird vom neuen Gemeinderat genehmigt. Jedoch gilt für diesen speziellen Fall nicht das Verbot der Stimmenthaltung, da ein ausreichender Entschuldigungsgrund vorliegt (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 GO). Die neuen Gemeinderatsmitglieder können, müssen sich aber nicht an der Abstimmung beteiligen.
1 Gemeinderatsmitglied enthielt sich der Stimme.