Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Außerdem nimmt er Kenntnis vom beiliegenden geänderten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.05.2020 sowie der lufthygienischen Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296 und der schalltechnischen Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.05.2020.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Egart“ in der Fassung vom 25.05.2020 nebst Begründung und Umweltbericht, sowie die o.g. Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.