Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Entwurfsplanung über die Erschließung des Gewerbegebietes „Egart II“ mit einer Verkehrsanlage.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit dieser Planung einverstanden und gibt sie frei. Er genehmigt auch die Kostenberechnung.

 

Das planende Ingenieurbüro wird gebeten, die Genehmigungsplanung bei Notwendigkeit, Ausführungsplanung und Ausschreibung zügig voranzutreiben, wobei die Ausschreibung erst nach Eingang der Flächennutzungsplangenehmigung geschehen darf.