Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Photovoltaik - Ökostrom24“.

 

Das Gebiet für die Teilstücke der Flurnummern 2828 und 2828/1 der Gemarkung Denklingen liegt südwestlich der Bahnlinie und nordöstlich der Gemeindeverbindungsstraße Buchweg (Fl.Nr. 2813 Gemarkung Denklinen), zwischen der letzten Bebauung auf den Flurnummern 2946/2 und 2946/6 Gemarkung Denklingen (Industriestraße 1 und 3) und der südöstlich gelegenen Biogasanlage auf der Flurnummer 2826 Gemarkung Denklingen.

 

Die Flächen der Flurnummer 2512 und des Teilstücks der Flurnummer 2511 Gemarkung Denklingen stellen einen weiteren Änderungsbereich dar. Dieser liegt nordöstlich der Bahnlinie zwischen den öffentlichen Feld- und Waldwegen „Nördlicher Schongauer-Feld-Weg“ (Fl.Nr. 2499 Gemarkung Denklingen) und „Römerweg“ (Fl.Nr. 2513 Gemarkung Denklingen).

 

Die betroffenen Flächen sind nachfolgend rot markiert dargestellt:

 

 

Die bisher als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche dargestellten Flächen sollen im Bebauungsplan als „Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§1 Abs. 2 Nr. 10, 11 BauNVO) dargestellt werden.

 

Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München beauftragt.