Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) den Bebauungsplan „Sondergebiet - Kindertagesstätte“ in der Fassung vom 15.02.2020, redaktionell ergänzt am 22.07.2020 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.