Sitzung: 07.10.2020 Gemeinderat
Vorlage: 01/2020/1813
Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
(PV), Arnulfstraße 60, 80335
München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Photovoltaik –
Ökostrom 24“ und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Planentwurfs
inkl. Begründung und Umweltbericht vom 25.09.2020 die Verfahren nach §§ 3 Abs.
1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Ergänzend beschloss der Gemeinderat mit 12 : 0 Stimmen, dass
vor den o. a. Verfahren der Bebauungsplan mit einer Eingrünung gemäß folgender
Email-Ausführungen des Planungsverbandes zu ergänzen ist: „Selbstverständlich
respektieren wir die Planungshoheit und den Willen der Gemeinde. Dennoch sehen
wir uns beim PV als Berater der Gemeinden. Aus diesem Grund empfehlen ich und
meine Kollegin dringend eine Eingrünung der Freiflächen-PV-Anlagen. Das BauGB
fordert, dass Eingriffe in die Natur und Umwelt, in diesem Fall in das
Landschaftsbild zu minimieren sind. Eine Eingrünung der Anlagen eignet sich
hierfür hervorragend. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben halten wir es
auch für das Landschaftsbild der Gemeinde für ausgesprochen wichtig, die
Anlagen wirksam einzugrünen. Sofern der Gemeinderat bereits bei den ersten
Projekten auf eine Eingrünung verzichtet, schaffen Sie Präzedenzfälle, die es
Ihnen später kaum ermöglichen bei anderen Projekten eine Eingrünung
durchzusetzen. Bei der Eingrünung lediglich auf die benachbarten Maisfelder zu
setzen, halten wir nicht für ausreichend, da in der Regel nicht jedes Jahr Mais
angebaut werden soll, um den Boden zu schonen. Hinzu kommt, dass der Mais erst
spät im Jahr seine Wirkung als Sichtschutz entfaltet. Von einer Eingrünung
durch Sträucher geht das ganze Jahr über ein gewisser Sichtschutz aus, selbst
im Winter im unbelaubten Zustand.“