Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Photovoltaik – Ökostrom 24“ und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Planentwurfs inkl. Begründung und Umweltbericht vom 25.09.2020 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

 


 

Ergänzend beschloss der Gemeinderat mit 12 : 0 Stimmen, dass vor den o. a. Verfahren der Bebauungsplan mit einer Eingrünung gemäß folgender Email-Ausführungen des Planungsverbandes zu ergänzen ist: „Selbstverständlich respektieren wir die Planungshoheit und den Willen der Gemeinde. Dennoch sehen wir uns beim PV als Berater der Gemeinden. Aus diesem Grund empfehlen ich und meine Kollegin dringend eine Eingrünung der Freiflächen-PV-Anlagen. Das BauGB fordert, dass Eingriffe in die Natur und Umwelt, in diesem Fall in das Landschaftsbild zu minimieren sind. Eine Eingrünung der Anlagen eignet sich hierfür hervorragend. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben halten wir es auch für das Landschaftsbild der Gemeinde für ausgesprochen wichtig, die Anlagen wirksam einzugrünen. Sofern der Gemeinderat bereits bei den ersten Projekten auf eine Eingrünung verzichtet, schaffen Sie Präzedenzfälle, die es Ihnen später kaum ermöglichen bei anderen Projekten eine Eingrünung durchzusetzen. Bei der Eingrünung lediglich auf die benachbarten Maisfelder zu setzen, halten wir nicht für ausreichend, da in der Regel nicht jedes Jahr Mais angebaut werden soll, um den Boden zu schonen. Hinzu kommt, dass der Mais erst spät im Jahr seine Wirkung als Sichtschutz entfaltet. Von einer Eingrünung durch Sträucher geht das ganze Jahr über ein gewisser Sichtschutz aus, selbst im Winter im unbelaubten Zustand.“