Beschluss:

 

·         Das Standortkonzept der Gemeinde Denklingen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (Rahmenplan) wird mit Gültigkeit ab sofort dahingehend geändert, dass auf den geeigneten Flächen (grün schraffiert) nur Freiflächenphotovoltaikanlagen zulässig sind, die einen Eigenstromverbrauch von mindestens 90 % aufweisen.

·         Die städtebaulichen Verträge mit den diesbezüglichen Investoren sind dementsprechend anzupassen.