Beschluss:

 

I.

 

Die Gemeinde Denklingen errichtet hiermit eine nichtselbständige Unterstiftung - nachfolgend: „Bürgerstiftung Denklingen-Epfach-Dienhausen“ - durch Einzahlung eines Dotationskapitals in Höhe von 20.000,00 € auf das von der Stiftungstreuhänderin bei der Sparkasse Oberland, IBAN DE27 7035 1030 0032 5964 13, geführte Konto „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Oberland“. Bei künftigen Zuwendungen des Gründungsstifters und lebzeitigen Zuwendungen von Dritten ab einem Betrag in Höhe von 500,00 € entfallen 80% des Zuwendungsbetrages auf das Grundstockvermögen und 20% sind als Spende zur Zweckverwirklichung zu verwenden. Die „Bürgerstiftung Denklingen-Epfach-Dienhausen“ wird im Rahmen des Konzeptes der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Oberland“ errichtet. Für die Stiftergemeinschaft hat das Finanzamt mit Bescheid vom 22.02.2019, Steuernummer 218/101/93198, die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung / Steuerbegünstigung der Stiftung festgestellt.

 

II.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des dieser Beschlussvorlage beiliegenden Stiftungsvertrages zu.