Beschluss:

 

 

1.            Ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung des Bebauungsplans „Hinterberg“ wird eingeleitet.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Entwässerungsproblematik einen Fachgutachter mit weiteren Untersuchungen und gegebenenfalls Planungen zur Entwässerung zu beauftragen.

 

3.            Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Entwurf des Bebauungsplans zur Beseitigung der vorhandenen Mängel und Unzulänglichkeiten zu ändern, bzw. zu ergänzen.