Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilnehmer an der Ausschreibung der Erschließung des Neubaugebietes „Hinterberg“ um eine angemessene Verlängerung der Bindefrist bis einschließlich 30.06.2021 zu ersuchen, die es der Gemeinde ermöglicht, das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB abzuschließen und den Auftrag danach zu vergeben..