Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet mit dem Namen „Netzgärten-Ost“. Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend farbig dargestellt:

 

SKMBT_C36413121110270_0001

 

 

Es ist beabsichtigt, eine Wohnbebauung zuzulassen. Mit den Planarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.