Beschluss:

 

Nach Rücksprache mit dem BlfD liegen neue Erkenntnisse vor. Spuren des Bodendenkmals können auch außerhalb der Umgrenzung vorhanden sein. Über die genaue Ausdehnung kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Der Hinweis auf Art. 7 BayDSchG wird ergänzt. Der Umweltbericht wird angepasst.