Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zur einunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 08.02.2021 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 08.02.2021 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur einunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung inkl. Begründung nebst Umweltbericht sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.